In der Presse ist derzeit zu lesen, dass der Verein Dona Cara einen Prozess in Karlsruhe beim Verfassungsgericht anstrebt. Das Gesetzt wird wohl maßgelblich in 3 Punkten angegriffen:
- Bei der Anmelde- und Beratungspflicht wird eine enge Überwachung als nicht gerechtfertigt angesehen. Alle Betroffenen scheinen als "bescholten" zu gelten.
- Mit der Einführung der Kondompflicht findet ein unzulässiger Eingriff in den (intimen) Persönlichkeitsbereich statt (Schutz durch Artkikel 2 GG?).
- Die Kontrollpflicht der Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern wird als unzumutbar eingestuft.
Grundsätzlich fehlen dem Gesetz nach Ansicht der Kläger Verhältnismäßigkeiten.
Es wird also spannend aber auch noch etwas dauern, bis hier Rechtssicherheit herrscht.
- Bei der Anmelde- und Beratungspflicht wird eine enge Überwachung als nicht gerechtfertigt angesehen. Alle Betroffenen scheinen als "bescholten" zu gelten.
- Mit der Einführung der Kondompflicht findet ein unzulässiger Eingriff in den (intimen) Persönlichkeitsbereich statt (Schutz durch Artkikel 2 GG?).
- Die Kontrollpflicht der Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern wird als unzumutbar eingestuft.
Grundsätzlich fehlen dem Gesetz nach Ansicht der Kläger Verhältnismäßigkeiten.
Es wird also spannend aber auch noch etwas dauern, bis hier Rechtssicherheit herrscht.
Kommentar