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  • #16
    In der Presse ist derzeit zu lesen, dass der Verein Dona Cara einen Prozess in Karlsruhe beim Verfassungsgericht anstrebt. Das Gesetzt wird wohl maßgelblich in 3 Punkten angegriffen:

    - Bei der Anmelde- und Beratungspflicht wird eine enge Überwachung als nicht gerechtfertigt angesehen. Alle Betroffenen scheinen als "bescholten" zu gelten.
    - Mit der Einführung der Kondompflicht findet ein unzulässiger Eingriff in den (intimen) Persönlichkeitsbereich statt (Schutz durch Artkikel 2 GG?).
    - Die Kontrollpflicht der Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern wird als unzumutbar eingestuft.

    Grundsätzlich fehlen dem Gesetz nach Ansicht der Kläger Verhältnismäßigkeiten.

    Es wird also spannend aber auch noch etwas dauern, bis hier Rechtssicherheit herrscht.

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    • #17
      Jawoll - kann ich an dieser Stelle ebenfalls bestätigen. Es ist letzte Woche Mittwoch Verfassungsbeschwerde von "Dona Cara e.V." (Interessengemeinschaft der Prostituierten mit Sitz in Frankfurt a.M.) eingereicht worden.

      Es bleibt weiterhin spannend.

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      • #18
        Hallo,

        ich brauche etwas Nachhilfe. Französisch nur mit Kondom - soweit klar, wenn ein blowjob gemeint ist.
        Wie muss ich die Regelungen denn verstehen, wenn ich als Mann die DL lecken möchte? Ist mit "Kondom" auch ein Lecktuch gleichgesetzt?
        Wie geht man im NC mit dieser Fragestellung um? Fällt gar das Angebot, die Damen frz. zu verwöhnen, weg?

        Danke.

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        • #19
          Hallo,

          das ist eine gute Frage, deren Antwort mich auch brennend interessieren würde. Muss nun wirklich ein "Lecktuch" her oder darf ich noch immer ohne verwöhnen? Des Weiteren interessiert mich zu wissen, wie es aussieht, wenn ich ins Gesicht der Dame komme oder sie beim Akt den Mund öffnet und es hinein läuft ohne zuvor oral tätig gewesen zu sein. Ist das auch noch so statthaft? Wenn ja, dann würde ja das Oralverbot ohne Kondom quasi ins Leere laufen.

          Bin auf die Antwort Intimmaster gespannt.

          Gruß
          Humpthy

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          • #20
            Manchmal bekommt man unerwünschte Antworten nur, weil man zu viel gefragt hat!

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            • #21
              Ja manchmal ist Reden Silber und Schweigen Gold. Ich werde mich selbstverständlich an die Gesetze halten. Und nichts anderes kommt in Frage. Ich fahr auch nie zu schnell.

              In diesem Sinne bis demnächst

              Toronar
              Zuletzt geändert von Toronar; 02.07.2017, 22:00.

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              • #22
                Zitat von Kiwi Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich brauche etwas Nachhilfe. Französisch nur mit Kondom - soweit klar, wenn ein blowjob gemeint ist.
                Wie muss ich die Regelungen denn verstehen, wenn ich als Mann die DL lecken möchte? Ist mit "Kondom" auch ein Lecktuch gleichgesetzt?
                Wie geht man im NC mit dieser Fragestellung um? Fällt gar das Angebot, die Damen frz. zu verwöhnen, weg?

                Danke.

                "....Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
                Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab; männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden. Weibliche Prostituierte und Kundinnen sind ebenfalls Adressatinnen der Norm; sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom am Körper des männlichen Prostituierten oder Kunden zum Einsatz kommt. Daher sind auch sie als Verpflichtete des Kondomgebots aufgeführt....."

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                • #23
                  >>...Kondom am Körper des männlichen Prostituierten oder Kunden...
                  Spezifiziert das Gesetzt tatsächlich nicht wo das Kondom am zum Einsatz kommen muss?


                  Aber mal im Ernst wir werden und alle bald daran gewöhnt haben. Da hilft kein jammern und zetern :-)

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                  • #24
                    Das bringt mich auf die kätzerische Frage, ob es dann nicht ausreichen ist, wenn ich mir ein Kondom über einen Finger ziehe. Somit trage ich beim Oralverkehr ja ein Kondom. ;-)

                    Aber im Ernst. Natürlich ist das Gesetz so auszulegegen, dass es an einer bestimmten Stelle zu tragen ist. ;-( :-)

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                    • #25
                      Grundsätzlich kann man dies genauso interpretieren, aber wir wissen alle, wie der Gesetzgeber im Ernst- oder Kollisionsfall reagiert.
                      Ich gehe stark von aus, dass hier nochmals nachgebessert wird - ist halt nur eine Frage der Zeit...

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                      • #26
                        ... ja sehe ich auch so. Es ist zwar nicht eindeutig formuliert jedoch muss es so ausgelegt werden, wie es zu verstehen ist.

                        Eine Nachbesserung ist m. E. unvermeitlich. Es fehlt an Verhältnismäßigkeiten und die Frage einer Grundrechtsverletzung im Sinne einer Verletzung des Persönlichkeitsbereichs steht auch im Raum. Wenn wir Pech haben, dann wandert das Ganze noch zum EuGH. Aber auch eine Nachbesserung kann sich über eine Frist von ein paar Jahren hinziehen und eine Motivation etwas schnell zu korrigieren gibt es beim Gesetzgeber nicht. Dieser bekommt ja schon ganz andere Dinge nicht sauber hin. Ich persönlich finde es nur peinlich, dass es in Deutschland scheinbar nicht mehr möglich ist ein orderntliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies ist ja hier leider kein Einzelfall.

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                        • #27
                          Das kann durchaus passieren und auch die Dauer bis zu einem entgültigen Ergebnis ist ebenfalls realistisch. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber einlenkt.
                          Wenn ich darüber nachdenke, was dies an Kosten produziert und dem Ministerium Schwesing bekannt war, da diese Problematiken vorlagen, ist es ein Unding wie hier verfahren wurde.

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                          • #28
                            Hallo Intimmaster,
                            ich grab hier den Faden nochmal aus und frag mal neugierig ob Ihr denn schon euer Goldenes Siegel mit 6 Krönchen beantragt habt? Und ob das auch schon aufgehängt wurde

                            Vielleicht gibt es demnächst auch ein oder mehrere TÜV Zertifikat(e)

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                            • #29
                              Was ändert in NC und AR sich ab 1.1.18 wegen den Gesetz?

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                              • #30
                                Morgen zusammen,

                                da kann ich mich argo nur anschließen. Cindy hat mir bei meinem letzten Besuch vor 3 Wochen z. B. erzählt das es ab Januar keine EC Karten Zahlung mehr geben soll.
                                Stimmt das?

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